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Courts - germany - Judges ignore sexual, physical and psychological abuse

The German judges Dr. Bartels, Dr. Schubert and Kuhlmann have deliberately ignored serious allegations of sexual, physical and psychological abuse of young children abducted to Germany to enforce the exclusion of access between the children John-Michael and Sebastian Hickman to their father Michael Hickman. They have deliberately not included these two applications to court which were recieved in good time and are in the court file under the case number 14 WF 234/04 in their decision.
These children were taken to Germany illegally by their grandmother Ursula Focken eight and a half years ago. Since then they have not been allowed contact to their father for fear of them passing on information that may land the accused Uwe and Ursula Focken in jail for child abuse and internatinal child abuduction..
This has most probably also been done to protect the reputations of prominent German politicians named below possibly even including the German chancellor Gerhard Schroeder.
This has certainly been done to protect the reputations of the accused Uwe and Ursula Focken
Uwe Focken
Bismarckstrsse 96
26382 Wilhelmshaven
Germany
Tel: +49 4421 365 141
Tel/Fax +49 4421 508820
who are both closely associated to the responsible politicians in Wilhelmshaven.
Bernd Rech CDU Stadtrat Wilhelmshaven/ City councillor of the city of Wilhelmshaven
Dr. Uwe Biester CDU Stadtrat Wilhelmshaven mitglied der Landtag Niedersachsen und das Justizprüfungsamt Niedersachsen/City councillor of the city of Wilhelmshaven member of parliament and committee member on the judicial review panel
Eberhard Menzel SPD Oberbürgermeister Wilhelmshaven/the mayor of Wilhelmshaven
Erich Maaß CDU MdB A.D./ex member of the German federal parliament
Dr. Gerhard Eickmeier Seine Rechtsanwaltskanzlei hat meine Interesen in 1999/2000 so zu sagen"Rechtsanwältlich vertreten"/ his legal firm "misrepesented" me in 1999/2000
Gerhard Scröder?? The German chancellor has close contacts to some or all of those named above, he is full informed on my case by me and many others.
Please pass this on to every one you know please make as big a stink as possible.
Please pass this onto feminist groups and human rights groups this type of flagrant disrespect for justice must stop, young children have been sexually, physically abused and mentally tortured repeatedly over very many years by Uwe Focken. He must be finally brought to book for his disgusting criminal deeds
This child abuser and all who support him must be exposed they must not go unpunished please do your part
An das
Oberlandesgericht Oldenburg
-Familiensenat-
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Zweitschrift an das:
AG-Wilhelmshaven
-Familiengericht- Wilhelmshaven, den 15.08.2004
Marktstr. 15
26382 Wilhelmhaven
AZ: 16 F 229/03 UG

1. Beschwerde gegen den Beschluß des AG Wilhelmshaven
vom 26.07.2004 in der Umgangsrechtsache: Michael Hickman ./. Nicola Hickman und den Beschluß vom 10.08.2004, bezüglich Richterablehnung.
1. Antrag auf Sorgerechtsänderung wegen Kindeswohlgefährdung
(Begründung auf der letzten Seite dieses Antrages unter Punkt 4.)

Beschwerdegegenstand:

a. Befangenheitsablehnung gegen Richter Staubwasser (sekundär),
Die Beschwerdepunkte b) bis e) haben Priorität:
b. sogenannte sachverständige Stellungnahme des Dr. Winterscheid,
c. Verletzung meiner Grundrechte durch Psychiatrisierungsversuche,
d. Zusammenarbeit des Richters mit den Ausländerbehörden (Kooperation?),
e. Umgangsausschluß bis zum 31.12.2007 (als ungesetzliche Maßnahme).
Meine Anträge
Begründung
zu a) Richterablehnung (als sekundärer Beschwerdegegenstand zu behandeln)

Ich möchte meine Besorgnis der Befangenheit gegenüber Richter Staubwasser nicht vertiefen oder weiter breit treten, aber zu bedenken geben, daß der abgelehnte Richter nicht an der Entscheidung über die Vorfrage mitwirken darf, ob das Ablehnungsgesuch zulässig ist (OLG Hamburg, MDR 1954, 423). Gegen das Enthaltungsgebot (§ 47 ZPO) hat er verstoßen. Die Begründung durch den abgelehnten Richter, der Antragssteller wolle offensichtlich nur das Verfahren verschleppen, ist seine rein subjektive Meinung. Das Behauptung ist absurd, denn dem Antragssteller ist mit einer Verschleppung des Verfahrens nicht gedient, da er sofortigen Umgang mit den Kindern begehrt. Auch auf die schon ergebnislose Prozeßlänge von über 5 Jahre ist hinzuweisen (Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Recht auf ein faires Verfahren) und damit hat wohl eher Richter Staubwasser, als verantwortlicher Richter, das Verfahren verschleppt. Weitere Ablehnungsgründe sind die in der Verhandlung vom 23.07.04 eingebrachten aber mißachteten Einwände des Beistandes, die nicht protokolliert wurden. Aus diesem Grunde wurde der Vorsitzende Richter Staubwasser wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Unterdrückung meiner Anträge im Verfahren
Im Beschluß vom 26.07.04 wird auf das sogenannte Gutachten (nach Aktenlage) von Dr. Winterscheid eingegangen, ohne den Antrag des Antragsstellers zu folgen, ein "Gutachten mit systemischen Ansatz (Psychologische Beobachtung der Interaktion zwischen Antragssteller und Kinder) " der Parteien zu beschließen. Statt dessen folgen >>>>>>
zu b) und c) Psychiatrisierungsversuche des Antragsstellers
Daraus resultierend die Verletzung meiner Menschenwürde durch leichfertige, spekulative psychiatrische Etikettierung und damit diskriminierende / demütigende Herabsetzung gegenüber dem Prozeßgegner. Ergebnis: Verschärfung der Fronten in einem kontradiktorischen Familienrechtsverfahren durch provokative Diagnosestellung.
Dem Antragssteller (mir) wird eine paranoide Persönlichkeitsentwicklung unterstellt.
Eine Wahrscheinlichkeitstheorie reicht hier aber nicht aus. Wo steht außerdem geschrieben, daß Personen, selbst wenn jemand unter einer paranoiden Persönlichkeitsentwicklung leiden würde, seine Kinder nicht mehr sehen dürfte oder von seiner Familie ausgegrenzt wird? Das Zauberwort in einer modernen Psychiatrie heißt doch Integration und Resozialisierung. Bewegt Dr. Winterscheid sich mit seiner Auffassung, sofern sie überhaupt haltbar ist oder aus seinem klinischen Alltag stammt, auf dünnem Eis oder ist das einfach nur ein gerichtgefälliger Unsinn, den er schreibt? Aus seinen Ausführungen folgernd kann ich nur vermuten, daß er seine Erkenntnisse in einer klassischen Unterbringungspsychiatrie gesammelt hat (wie z. B. in der Anstalt "Kloster Blankenburg").
Entsprechend vermutet ich und damit stehe ich nicht allein, daß das Gutachten rein subjektiv und zweckdienlich erstellt wurde und schlichtweg unwissenschaftlich ist. Zu der Qualifikation von Dr. Winterscheid als kinderpsychologischer Sachverständiger, werde ich mich gesondert, in einer weiteren Beschwerde mit Hilfe eines weiteren ärztlich-psychiatrischen Sachverständigen äußern. Vorab läßt sich aber schon aus der Paranoia-Theorie des Dr. Winterscheid ableiten, daß es ihm nicht um Umgangskontakte geht, sondern daß er Ausschlußgründe erfindet und mit seinen gewagten Thesen die bereits eskalierende Situation zwischen den Prozeßparteien noch verschärft. Das ist nicht nur unsensibel, sondern auch kontraproduktiv, stellen auch Fachleute fest, die ich dazu befragt habe.
Ich habe mich aus diesem Grunde auch einer Begutachtung durch Dr. Winterscheid entzogen, weil ich bereits im Vorfeld von einem anderen Fall erfahren hatte (Heino Janßen aus Zetel), der durch ein Gutachten nach Aktenlage, an dem Herr Dr. Winterscheid beteiligt war, u. a. in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wurde. Beweis: Zeugenaussage von Herrn Janßen, der vorgeladen werden könnte. Das spricht nicht gerade für eine humane und verantwortungsbewußte Einstellung dieses Arztes und ist für mich keine vertrauenswürdige Ausgangsbasis, die aber unverzichtbar zwischen Arzt und Patient (auch in einer Begutachtungssituation) notwendig ist. Zu einem Gutachter dieser Prägung, kann ich deshalb kein Vertrauen entwickeln, wenn ich so etwas in Erfahrung bringe. Dr. Winterscheid Beteiligung ist aus meiner Sicht deshalb nicht nur indiskutabel, sondern höchst suspekt.
Zu den mir unterstellten (vorgeworfenen) kritischen Internetpublikationen
Vorweg möchte ich anmerken, daß das Familiengericht schon zu einem Zeitpunkt keine verfahrensleitenden Anordnungen getroffen hatte, der Entfremdung zwischen meinen Kindern und mir (verursacht durch Umgangsboykott durch die KM) wirksam entgegenzutreten, als noch keine einzige Zeile im Internet darüber zu lesen war.
Ich möchte außerdem noch einmal betonen, daß ich keinen Auftrag zu Internetpublikationen erteilt habe. Das es so weit gekommen ist, hat aus meiner Sicht das Gericht durch seine Untätigkeit selbst zu verantworten. Wäre der Umgang von Anfang an effektiv und zügig behandelt worden, würde, und da bin ich sicher, keine einzige Zeile über den Fall Hickman im Internet stehen. Außerdem hätten meine Kinder mit mir normalen Umgang gehabt und es gäbe nichts zu beklagen, worüber jemand im Internet berichten müßte. Ich möchte hier auch noch mal ganz allgemein darauf hinweisen, daß nicht ich meine Kinder verlassen habe, sondern daß diese mir von meiner Frau entzogen wurden. Hier wurde ein Straftat von meiner Frau begangen, die bis Heute nicht verfolgt wurde (Verstoß gegen das Haager Entführungsabkommen und Kindesentzug). Was hat Herr Richter Staubwasser in den letzten Jahren denn wirksames dagegen unternommen? Nichts !!! Er hat das Verfahren nur untätig vor sich hergeschoben und an dem derzeitigen Dilemma ist er nicht ganz unschuldig.

zu d) Kooperation mit der Ausländerbehörde?
Umgang oder Abschiebung, daß ist hier die Frage?
Des weiteren bin ich besorgt, wie sehr Dr. Staubwasser seine richterliche Unabhängigkeit nicht nur strapaziert, sondern auch mir gegenüber noch weiter in Frage stellt, weil nach meinem Empfinden der Fall Hickman für ihn zu einer persönlichen Sache geworden ist. Ich müßte mich sehr täuschen, wenn das ein Zufall war, daß ich kurz nach der Zustellung seines Beschlusses vom 23.07.2004 von der Ausländerbehörde eine Aufforderung bekommen habe, mich bezüglich Untersuchung meiner Reisefähigkeit zum Wilhelmshavener Amtsarzt zu begeben. Solche Mitteilungen (auch an Ausländerbehörden) verstoßen nach meiner Auffassung gegen den § 353 d StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtverhandlungen). Muß ich jetzt davon ausgehen, daß Herr Richter Staubwasser durch maßgeschneiderte Beschlüsse an meiner Abschiebung mitwirkt, um mich loszuwerden?

zu e) zum Ausschluß meines Umgangsrechtes bis zum 31.12.2007
Ein Umgangsrecht auszuschließen, hat im Recht keinen Bestand. So stellt es das Landgericht Bremen mit Beschluß von 30. September 1995, Geschäfts - Nr. 7-T-791/1995 fest:
-Zitatanfang-
Keinen Bestand haben kann der Beschluß des Amtsgerichts, das Umgangsrecht des Kindesvaters mit dem Sohn für die Dauer von drei Jahren auszusetzen. Eine derartige Anordnung hat für den vorliegenden Fall keine gesetzliche Grundlage. Im Gegensatz zu den ehelichen Eltern hat der Vater des nichtehelichen Kindes kein allgemeines Umgangsrecht (zu den verfassungsrechtlichen Fragen BVerfG NJW 81, 1201 und BVerfG NJW 91, 1944). Andererseits kann aber dem nichtehelichen Vater der Umgang mit dem Kind nicht gänzlich untersagt werden, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Gemäß § 1711 Abs. 2 BGB kann das Vormundschaftsgericht entscheiden, daß dem Vater die Befugnis zum persönlichen Umgang zusteht, wenn der persönliche Umgang dem Wohl des Kindes dient. Nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung kann das Vormundschaftsgericht seine Entscheidung jederzeit ändern. Es ist bereits zweifelhaft, ob es nach dem Wortlaut des § 1711 Abs. 2 Satz 2 BGB überhaupt in Betracht kommen kann, das Umgangsrecht des Kindesvaters für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Es mag zwar lästig sein, über wiederholte und bereits beschiedene Anträge, die keine neuen Gesichtspunkte enthalten, neu entscheiden zu müssen. Selbst in krassen Fällen bietet das Gesetz aber - jedenfalls seinem Wortlaut nach - keine Handhabe, dies auszuschließen. Das mag dahingestellt sein. Jedenfalls wäre - falls überhaupt zulässig - die Aussetzung des Umgangsrechts nur möglich, falls schon aus heutiger Sicht festgestellt werden könnte, daß das Umgangsrecht auch künftig dem Kindeswohl abträglich ist. Eine derartige Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen darf jedenfalls nicht ohne Ausschöpfung aller möglichen Ermittlungsansätze erfolgen. Dazu gehört insbesondere die Heranziehung eines kinderpsychologischen Sachverständigen mit einer Begutachtung unter Einbeziehung des Kindes und der Kindesmutter. Damit hat die Kindesmutter sich nicht einverstanden erklärt, so daß die Begutachtung unterblieben ist. Dann aber kann auch nicht festgestellt werden, daß das Kindeswohl durch das Umgangsrecht auch künftig beeinträchtigt werden wird. Das Verhalten des Vaters mag der Kindesmutter und den übrigen Verfahrensbeteiligten schwierig erscheinen, jedenfalls soweit es seine schriftlichen Äußerungen angeht. Andererseits hat die Kammer im Termin zur Anhörung den Eindruck gewonnen, daß der Kindesvater durchaus Ansätze zeigt, sein bisheriges Verhalten und seine Einstellung zu überdenken. Auch dieser Entwicklung würde einer Entscheidung, das Umgangsrecht für eine bestimmte Zeit auszusetzen, nicht gerecht werden können. ? Zitatende -
Ich stelle folgende Anträge (Höchste Priorität hat der Antragspunkt 4)):
1) den Beschluß des AG Wilhelmshaven vom 26.07.2004 aufzuheben,
2. mit einem kinderpsychologisches Gutachten einen qualifizierten Gutachter zu beauftragen, der die Interaktion zwischen Vater-Kind- und den Beeinflussungsgrad der Kinder (PAS) untersucht,
3. Richter Staubwasser und der Psychiater Dr. med. Winterscheid sollten sich selbst aus freien Stücken für befangen erklären, um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen,
4. Beantragt wird, wegen Kindeswohlgefährdung durch die Kindesmutter und ihrer psychischen Labilität die Übertragung der Sorge auf den Kindesvater und eine psychiatrische Untersuchung der Kindesmutter und Kinder im Sinne des § 1666 BGB, um das Ausmaß der Schädigung festzustellen.
(Weitere Begründung des Antrages zu 4)
Warum ich das beantrage, möchte ich hier näher begründen:
Ich habe lange überlegt, ob ich auspacke und viele Jahre aus Rücksicht auf meine Frau und den Kindern (und natürlich auch im Interesse meines Umgangsrechtsverfahrens, in der Hoffnung auf eine positive Entscheidung) geschwiegen. Leider bleibt mir jetzt keine Wahl und nur im Interesse meiner Kinder lege ich jetzt die Wahrheit offen. Ich möchte darauf hinweisen, daß nach dem derzeitigen Stand der Dinge, die Entwicklung und das Wohl der Kinder im Kreis der mütterlichen Familie (Focken) massiv gefährdet ist. Ich bin mir auch sicher, daß die Familie Focken alles versuchen wird, Beweise zu unterdrücken oder zu beseitigen und Zeugen zu beeinflussen. Aber das ist mir egal, weil es mir um das Wohl unserer/meiner Kinder geht. Ich bitte das Gericht, notfalls die Staatsanwaltschaft und den Kinderschutzbund einzuschalten (sonst werde ich das machen), denn es ist nicht auszuschließen, daß auch mit meinen Kindern strafrechtlich relevante Dinge passieren, die mit Sicherheit noch nicht verjährt sind, wie der sexuelle Mißbrauch an der KM (höchstwahrscheinlich durch ein Mitglied ihrer Familie begangen). Ich beantrage aus diesem Grunde eine umfassende Untersuchung, denn wer diesen Hintergrund ignoriert, macht sich mitschuldig. Ich habe, wie bereits gesagt, große Angst und die Befürchtung, daß sich der Täter innerhalb der mütterlichen Familie auch an unseren/meinen Kindern vergehen könnte oder sich bereits an ihnen vergangen hat.
Gründe: In der Kindheit meiner Frau Nicola, ist ihre Entwicklung durch schwere Mißbrauchserlebnisse (durch ein Familienmitglied ihrer elterlichen Familie) geprägt worden und war diesbezüglich mit mehreren Psychiatrieunterbringungen verbunden (die peinlichst von ihrer Familie vertuscht und geleugnet werden, weil höchstwahrscheinlich Details und Personenangaben über den Täter in den Krankenakten der KM zu finden sind).
Diese Mißbrauchserlebnisse haben zu einer (auch ärztlich festgestellten) psychischen Instabilität und dauerhaften Behandlungsbedürftigkeit der KM geführt. So eine psychische Labilität und die daraus resultierende Persönlichkeitsstörung, sind keine gesunde Basis für die Entwicklung heranwachsender Kinder und gefährdet ihr Wohlergehen nachhaltig.
Es ist aber nie zu einer Aufdeckung oder Strafverfolgung gekommen, weil alle Mitwisser, aus Rücksicht auf Nicola (KM) und die Kinder, bis jetzt geschwiegen haben. Das schlimme dabei ist, daß Nicola (KM) dem Mißbrauchstäter gegenüber immer noch nicht in der Lage ist, sich abzugrenzen. Dem zufolge auch nicht fähig, unsere gemeinsamen Kinder vor solchen Übergriffen zu schützen. Aus diesem Grunde ist das Wohl unserer Kinder in der mütterlichen Familie massiv gefährdet.
Zeugin 1 dafür ist a) die Nachbarin Frau xxxxx (frühere Inhaberin der Firma xxxxx in Wilhelmshaven, Tel. 04421-xxxx) die die Problematik und die daraus resultierenden Psychiatrieaufenthalte der Kindesmutter wohl hautnah mitbekommen hat;
Zeugin 2, Frau xxxxx (eine angeheiratete Verwandte des Bruders der KM);
Zeuge 3 Herr Pastor xxxxx, xxxxxx, Tel. xxxxx(auch er hat Kenntnis von den Vorfällen);
Zeuge 4 ist Dr. B in Durban/Südafrika, bei dem die KM in psychotherapeutischer Behandlung war, die aber wieder abgebrochen wurde. Beweis: Krankenkassenrechnungen mit detaillierten Angaben;
Zeuge 5 hier könnte sich Dr. Heinz Winterscheid, der ja der Auffassung ist, daß kranke Elternteile keinen Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen, ausnahmsweise einmal nützlich machen und in den Krankenblattarchiv des LKH Wehnen nachschauen, ob dort Krankenakten meiner Frau Nicola vorhanden sind. (Ansonsten habe ich aber kein Vertrauen zu Sachverständigen, die auf der Lohnliste der Landesregierung bzw. Kommunalverwaltung Wilhelmshaven stehen). Die Vorfälle, die zu dauerhaften psychischen Störungen und psychiatrischen Klinikaufenthalten der KM geführt haben, fanden höchstwahrscheinlich u. a. im Jahr 1983 statt. Diese Aufenthalte werden mit aller Gewalt von der Familie (der KM) Focken vertuscht, weil mir mehrer Zeugen (wie bereits gesagt) versichert haben, daß auch Familienmitglieder der KM als Mitwisser damit drin hängen und sich durch ihr Schweigen mitschuldig gemacht haben;
Zeugin 6 die Schulfreundin der KM und unsere Brautjungfer, xxxxx, die sich Nicola anvertraut hatte, wenn sie Probleme mit der Person in der Familie hatte, der sie sexuell mißbrauchte. Auch die Mutter der Schulfreundin Frau xxxxx xxxx 26384 Wilhelmshaven, Tel. 04421-xxxxx hat umfassende Informationen über die Mißbrauchserlebnisse meiner Frau Nicola;
Zeuge 7 der Onkel der KM, xxxx (ehemaliger Direktor der Landeszentralbank in xxxxxx), hat auch einiges von dem Mißbrauch der KM mitbekommen (Adresse wahrscheinlich: Dr. xxxxx, 28355 Bremen, Tel. 0421-xxxxx).
Literaturhinweis: Einen weiteren Hinweis kann man bei der Expertin für internationale Kindesentführungen Nancy Faulkner, über die Psyche von Kindesentführerinnen finden. Nancy Faulkner äußerte sich, daß Sie noch keiner Kindesentführerin begegnet ist, die psychiatrisch unauffällig war. Ihre klare Aussage zu Kindesentführungen lautet: "Kindesentführung ist Kindesmißbrauch"!
Nancy Faulkner im Internet:
http://www.prevent-abuse-now.com/about.htm
"Parental Child Abduction is Child Abuse"
http://www.reseauparents.ch/Rapport1Nan.html
Wilhelmshaven, den 15.08.2004
Michael Hickman
An das
Oberlandesgericht Oldenburg
-Familiensenat-
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Zweitschrift an:
AG-Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Markstr. 15
26382 Wilhelmshaven 27.08.2004
AZ.: 16 F 229/09 UG
1. Ergänzung zu meinem
a. Antrag auf eine Sorgerechtsänderung wegen Kindeswohlgefährdung
durch die Familie Focken und psychischer Labilität der Kindesmutter Nicola Ricklefs. Beantragt wird
die Übertragung der elterlichen Sorge auf mich.

b. ersatzweise Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf mich
bis zur Klärung der Missbrauchstatbestände.

Antrag auf psychiatrische Begutachtung aller Familienmitglieder der Familie Focken incl. der Kindesmutter Nicola Ricklefs (geb. Focken) wegen Kindesgefährdung
die biografischen Daten aller Familienglieder der Familie Focken, bezüglich psychischer Krisen und Persönlichkeitsstörungen zu erheben, wäre im Interesse der Kinder zwingend notwendig und wird hiermit gefordert. Die psychopathologische Auffälligkeit in der mütterlichen Familie beschränkt sich nicht nur auf meine Frau Nicola (jetzt: Ricklefs), die 1983 (20 jährig) ihre Ausbildung wegen einer 3 monatigen psychiatrischen Behandlung unterbrechen mußte. Dokumentiert durch ein Schreiben des Lehrbetriebes an den Vater der KM, Uwe Focken (Schreiben der Firma Unterweser Reederei in der Anlage= gleichzeitige Ergänzung zu den benannten Zeugen 5) und 7) in meinem Hauptantrag vom 15.08.2004 an das OLG-Oldenburg und AG-Wilhelmshaven ).
Suggestive therapeutische Manipulation meines Sohnes John Michael
im Reinhard-Nieter-Krankenhaus
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Friedrich-Paffrath-Str. 100
26389 Wilhelmshaven
Tel: 04421 891370
Fax: 04421 891399
info@rnk-whv.de
Leitender Arzt: xxxxx
wo John-Michael Jahre lange in "Behandlung" war. Das Ziel dieser Therapie von John Michael war ganz offensichtlich, die Wahrheit bzw. die Belastungstatsachen gegen Familienmitglieder zu vertuschen und seinen Willen zu manipulieren; Insbesondere, ihm den Wunsch auszureden, wieder nach Südafrika zu wollen und den Groll gegen seine Großeltern mütterlicherseits aufzugeben.

Schlüsselereignis, welches bei der Kindesmutter zu einem Gesinnungswandel und pathologischer Ablehnungshaltung gegenüber dem Kindesvater führte

Ich bin überzeugt, daß der Grund für die zweite Entführung unserer Kinder von Südafrika nach Deutschland war, weil die Mutter meiner Frau Nicola Angst hatte in Südafrika wegen Kindesmißhandlung und Kindesentführung verklagt und evtl. sogar inhaftiert zu werden.
Zeugnis zu den Mißhandlungsvorwurf von John-Michael von 20 Januar 1996 und seinem Verlangen, ihm ein Gewehr zu besorgen, so daß er seine Oma Ursula Focken in Deutschland erschießen kann. Am 21 Januar 1996 hat John-Michael den Versuch gemacht, seine Oma (Ursula Focken) mit einem Seil auf einer Treppe im Haus meiner Mutter (in Durban, Südafrika) zu maltrektieren (nach seinen Worten, um sie zu töten). Er hat auch die unten benannten Zeugen (Aufzählung mit ladungsfähigen Adressen) verzweifelt gebeten, ihn vor seiner Oma Ursula Focken zu verstecken und zu beschützen, damit diese ihn nicht gewaltsam mit nach Deutschland nimmt (weitere Details darüber folgen in der mündlichen Verhandlung)
Folgende Personen können diese Vorfälle in Südafrika bezeugen:

Rechtsanwalt xxxxxxxHickman
zur Tatzeit: Seniour lecture of law
Law School of the University of Natal
Durban campus, Judge Assesor
The Supreme Court of Natal
Jetzt:
xxxxx
New Zealand
Tel: Privat + 64 xxxx
Tel: Arbeit + 64 xxxx

xxxxx Hickman
New Zealand
Tel: + 64 9 xxxxx

xxxxx Hickman
Durban 4052
Südafrika
Tel: +49 31 xxxx
Oma Hickman

Durban 4052
Tel/Fax +49 31 xxxx
Permanenter Umgangsboykott als Vertuschungsmaßnahme
am nächsten Tag sind meine Exfrau Nicola Ricklefs (geb. Focken) und ihre Mutter Ursula Focken (nach 24 Stunden Aufenthalt) panikartig aus Südafrika mit den Kindern abgereist; Hauptsächlich aus Angst, in Südafrika gerichtlich wegen Kindesmißbrauch und Kindesentführung belangt zu werden und um weitere Offenbahrungen John Michael?s zu verhindern. Nach diesem Ereignis hat die Familie Focken alles unternommen, einen Kontakt zwischen mir und den Kindern zu verhindern. Damit John Michael, die Verfehlungen der Großeltern nicht noch ausführlicher ausplaudern sollte. Nach seiner gewaltsamen Entführung nach Deutschland und (Gewalt-) erzieherischer Beugung seines Willens, wurde unser Sohn John Michael auch in der Schule auffällig, indem er gegen mehrere Mitschüler in der Wilhelmshavener Grundschule Altengroden gewalttätig wurde (die mißhandelten Schüler können als Zeugen benannt werden. Außerdem waren einige Lehrer Zeugen dieser Vorfälle).
Ergänzende Angaben zu den in meinen Hauptantrag vom 15.08.2004 genannten 7 Zeugen (ladungsfähige Anschriften, die bei 3 Zeugen unvollständig waren)
Zeugin 1: Frau xxxx , 28382 Wilhelmshaven
Tel: 04421 xxxxx
Zeugin 2: Frau xxxx, xxxx, 26382 Wilhelmshaven
Zeuge 4: Dr. B, Medicross xxxx, xxxxx
Durban xxxx, Südafrika, Tel: +27 31 xxxx, Fax: +27 31 xxxxx
2 weitere wichtige Zeugen (unter vielen) für die mangelnde Selbstbeherrschung und die Gewalttätigkeit des Großvaters Uwe Focken gegen seine Tochter und meinen Sohn John Michael, sind
Zeuge 8: Frau xxxxx
Vorsitzende xxxxxx.
Weltorganisation xxxxxx
26386 Wilhelmshaven
04421 xxxx
Zeuge 9: xxxx(mit schriftlicher Zeugenaussage ?wird nachgereicht-)
Bismarckstr. 96
26382 Wilhelmshaven

Ich bitte darum, die Zuständigkeit für alle Antragspunkte gemäß § 17 a GVG zu prüfen. Ich bitte außerdem das Gericht darum, im Rahmen der Amtsermittlungspflicht, alle Zeugen anzuhören und die Aussagen sorgfältig zu protokollieren. Wegen Gefahr der Verdunkelung und (Bedrohung und Körperverletzung auch des Antragsstellers. Wie u. a. am 10. Dez. 2001 und Aug. 2002, polizeilich protokolliert, geschehen), Zeugenbeeinflussung, bitte ich außerdem darum, die Zeugennamen in der Kopie für den Prozeßgegner solange zu anonymisieren, bis die genannten Zeugen angehört wurden.

Hochachtungsvoll
Anlage: Schreiben des Lehrherren meiner Frau vom 08. August 1983 (Zeit des Psychiatrieaufenthaltes meiner Frau Nicola)
Michael Hickman
Children's Rights and
Human Rights Activist
135 Torquay Avenue
Durban 4052
South Africa

I can presently be contacted at the following address and telephone numbers

Albrechtstrasse 100
26388 Wilhelmshaven
Germany

Tel: +49 4421 748 468
Mobile: +49 170 262 6659

Child abduction is child abuse, which is a human rights violation

To learn more about international child abductions to Germany,
consult http://www.michael-hickman.org


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